Im Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle hat es Zeitungsberichten zufolge eine überraschende Wende gegeben. Demnach ist dem Hauptangeklagten Andreas S. möglicherweise nur ein geringeres Fehlverhalten nachzuweisen als bisher angenommen. Die Aussage eines Sachverständigen für die Brandmeldeanlage stimme nicht mit den Angaben der Hauptbelastungszeugin überein, so ein Gerichtssprecher. Was dies für den Angeklagten bedeutet, soll erst zum Prozessende entschieden werden, eine Boulevardzeitung sprach am Dienstag sogar von einer möglichen Einstellung des Verfahrens. Im September sollen der Gerichtsmediziner und erneut ein Brandgutachter gehört werden.